Gedenken an Pogromnacht - Recherche macht Umstände klar, unter denen der jüdische Religionsphilosoph seines Eigentums und Wohnsitzes beraubt wurde
Von Andrea Thiemann
HEPPENHEIM 25. November 2003. Zum Gedenken an die Pogromnacht des 09. November vor 65 Jahren erinnerte das Martin-Buber-Haus am Sonntag an die Vertreibung der Familie Buber aus ihrem Anwesen, Werléstrasse 2, in Heppenheim. Durch die Ausstellung “Legalisierter Raub. Der Fiskus und die Ausplünderung der Juden in Hessen 1933-1945“ im Hessischen Staatsarchiv in Darmstadt ist die Beauftragte für regionale Bildungsarbeit im Martin-Buber-Haus auf einen Brief Bubers an das Finanzamt Heppenheim vom 05. Januar 1939 aufmerksam geworden. Anlass für Bubers Schreiben waren die ihm zugegangenen Bescheide zur Erhebung von 15.000,- Reichsmark Reichsfluchtsteuer und 12.000,- Reichsmark Judenvermögensabgabe. Die Recherche in den inzwischen freigegebenen Steuerakten Bubers machte die Umstände transparent unter denen Martin Buber nicht nur seines Eigentums, sondern auch seines Wohnsitzes in Heppenheim durch den Machtapparat der Nationalsozialisten, die dienstbeflissenen Beamten in den Behörden und den Mithelfern in der Bevölkerung beraubt wurde. “Nachdem, wie ich aus der Schweizer Presse ersehen habe, meine dortige Wohnung mit dem gesamten Inventar einschliesslich der wertvollen Bücherei bei den Pogromen im November demoliert worden ist, muss ich annehmen, einen Wohnsitz in Heppenheim nicht mehr zu besitzen.“ Mit diesen Worten begründet Prof. Dr. Martin Buber in seinem Brief an das Finanzamt Heppenheim, warum er nach dem 09. November 1938 nicht mehr in sein Haus zurückkehren konnte. Man hatte ihm und seiner Frau die Heimkehr nach Heppenheim durch die gewalttätige Zerstörung seines Hab und Guts faktisch unmöglich gemacht und erhob zu dem noch horrende Steuern dafür! Dabei hatte Buber, der Mitte März 1938 nach Jerusalem reiste, um seine Professur für Sozialphilosophie und Soziologie an der dortigen Universität anzutreten, geplant, im Juli während der Semesterferien in Heppenheim zu sein. Möglicherweise rettete er sein Leben, indem er seine zunächst durch Krankheit verzögerte Anreise im September in der Schweiz aufgrund drohender Kriegsgefahr abbrach und nach Jerusalem zurück reiste.
Reichsfluchtsteuer und Judenvermögensabgabe
Weil sich Buber im Sommer nicht, wie im Vorfeld der Reise mit den Heppenheimer Behörden abgestimmt, wieder in seiner Wohnung aufhielt, war das Finanzamt berechtigt, Reichsfluchtsteuer in Höhe von 25% und Judenvermögensabgabe in Höhe von 20% seines mit 60.000,- Reichsmark veranschlagten Gesamtvermögens zu verlangen. Dabei war es unerheblich, wie Buber in seinem Brief treffend feststellt, “ob der Wohnsitz freiwillig oder zwangsweise aufgegeben wurde.“ Wie ein gewissenhafter, dem Gesetz vertrauender Bürger erhebt Buber somit auch gar keine Einwendungen gegen die Bescheide. Er kritisiert nur deren Berechnungsgrundlage, da er selbst sein Gesamtvermögen noch im Juli im “Verzeichnis über das Vermögen von Juden nach dem Stand vom 27. April 1938“ gegenüber dem Polizeipräsidenten Berlin um 4.355,- Reichsmark geringer angegeben hatte. Hinzu kommt, dass den eigentlichen Vermögenswert eine Erbschaft von seinem verstorbenen Vater in Polen ausmachte, auf die Buber zu keiner Zeit Zugriff gehabt hat. “Mein polnischer Grundbesitz ist leider völlig illiquid und auch zu keinem Bruchteil aus Polen transferierbar,“ wie er schreibt. Buber akzeptierte also die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Steuerbescheide. Sein Anliegen war es lediglich, einen Aufschub der Zahlung bis zur “freihändigen Veräusserung des Grundstücks“ zu erreichen. Vom Erlös erhoffte sich Buber sowohl die 1. Hypothek von 15.000,- Reichsmark, die er einem befreundeten Schweizer Arzt Hans Trüb schuldete, zu tilgen, als auch die Reichsfluchtsteuer zu bezahlen. Tatsächlich kam es nicht dazu. Bubers Besitz, dessen Einheitswert mit 19.200,- Reichsmark angegeben wurde und der im Dezember 1937 im Auftrag Bubers vom Ortsgericht Heppenheim auf 23.000,- Reichsmark geschätzt worden war, wurde am 28.11.1940 zwangsversteigert und für das Meistgebot von 19.492,20 Reichsmark Eigentum des Landkreises Bergstraße. In der “Mitteilung über Grundstücksveräußerung“ des Finanzamts Heppenheim als Beleg für die Veranlagung der Grunderwerbsteuer werden die Eheleute Dr. Martin Israel Buber als Veräußerer mit unbekanntem Aufenthaltsort genannt. Die vereinbarte Zahlungsweise war Barzahlung!
Nach Auskunft des Hauptstaatsarchivs in Wiesbaden kam es im sogenannten Wiedergutmachungsverfahren Anfang der 50iger Jahre zu einem Vergleich zwischen den Eheleuten Buber und dem Kreis Bergstrasse. Anstelle des ihm zugesprochenen Hauses inklusiv 900 qm² Grundstück und der Auflage, den Garten wieder entsprechend herzurichten, entschied Familie Buber sich für den Ausgleichsbetrag von 22.000,- Deutsche Mark. Für den zerstörten Hausrat, die geplünderte Bibliothek mit 3000-4000 Büchern und die Kosten der Auswanderung erhielten sie weitere 17.680,- DM. Bis heute ist der Verbleib dieser Bücher nicht geklärt.
Aufruf zur Bücherrückgabe ohne wirklichen Erfolg Der öffentliche Aufruf zur Rückgabe von Büchern im Rahmen des Wiedergutmachungsverfahrens brachte keinen wirklichen Erfolg. Zuletzt wurde 1987 eine komplette Goethe-Ausgabe aus dem Besitz Martin Bubers zurückgegeben. Die Nachkommen Martin Bubers würden sich sicher heute noch darüber freuen, wenn im Martin-Buber-Haus, ggf. auch anonym per Post, Bücher auftauchen würden! Die Gründe für das ungewöhnlich geringe Interesse an der Veranstaltung mögen auf unterschiedliche Faktoren zurückzuführen sein. Dennoch drängt sich die Frage nach der Gestaltung der Heppenheimer Erinnerungskultur auf.
Termin
Die aktuelle Veranstaltungsreihe “Präventive Selbstverteidigung oder völkerrechtswidrige Intervention - Internationale Friedenspolitik am Beispiel Irak“ wird der Generalsekretär des Internationalen Rates der Christen und Juden, Pastor Friedhelm Pieper, am Mittwoch, 17.12.03 um 19.30 Uhr, mit dem Vortrag “Der ICCJ und der Konfliktherd im Nahen Osten. Internationale christlich-jüdische Zusammenarbeit in der Bewährungsprobe“ beenden. Pastor Pieper wird von der konkreten Arbeit des Internationalen Rates der Christen und Juden berichten, die auf gegenseitiges Kennerlernen, Verständnis und Anerkennung des Glaubens des Anderen angelegt ist. Im akuten Kriegsfall müssen theoretische Erkenntnisse und Positionen ihre Tragfähigkeit unter Beweis stellen.
Nach derzeitiger Planung wird die Veranstaltung bereits wieder im renovierten Martin-Buber-Haus stattfinden können.